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Tote haben Anspruch auf bezahlten Urlaub |
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Kategorie: | Recht und Gesetz nach dem Tode | |||
Beschreibung: |
Hat ein Arbeitnehmer zum Zeitpunkt seines Todes noch Urlaubsansprüche, haben die Angehörigen Anspruch auf Abgeltung des Urlaubs
Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 12.06.2014 (Az. C -118/13) die Rechte von Arbeitnehmern beziehungsweise von deren Hinterbliebenen gestärkt. Der Anspruch auf Urlaub und dessen Abgeltung verfällt nicht mit dem Tod des Arbeitnehmers. Die Erben können sich den Urlaub auszahlen lassen.
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aktualisiert am: | Donnerstag, 12. Juni 2014 | |||
Betreiber: | Tatortreinigung | |||
Zugriffe: | 18946 |